Recht & Regeln

Damit das Angeln schön bleibt: Schonzeiten und Schonmaße einhalten, und immer den Erlaubnisschein beachten.

Schonzeiten & Schonmaße

Die Arten im Überblick

Fischart Schonzeit Schonmaß Hinweis
Aal
Anguilla anguilla
1. Oktober – 31. Dezember 50 cm
Bachforelle
Salmo trutta fario
1. Oktober – 15. März 26 cm
Barbe
Barbus barbus
1. Mai – 30. Juni 40 cm
Brasse
Abramis brama
mundartlich: Brachse
keine -
Flussbarsch
Perca fluviatilis
keine -
Hecht
Esox lucius
15. Februar – 30. April 50 cm
Karpfen
Cyprinus carpio
keine 35 cm
Koppe
Cottus gobio
1. Februar – 30. April - Streng geschützte FFH-Art und Bioindikator für sauberes Wasser – bitte schonend zurücksetzen.
Nase
Chondrostoma nasus
1. März – 30. April 30 cm Bestand bedroht; lokal wird die Nase strenger geschont als gesetzlich vorgeschrieben – verbindlich ist der Erlaubnisschein.
Regenbogenforelle
Oncorhynchus mykiss
15. Dezember – 15. März 26 cm
Rotauge
Rutilus rutilus
keine - In der AVBayFiG ohne Schonzeit; die Bezirksverordnung Unterfranken nennt für den Main 1.4.–15.5. – Anwendbarkeit auf die Saale am Erlaubnisschein prüfen.
Rotfeder
Scardinius erythrophthalmus
keine -
Rutte
Lota lota
mundartlich: Quappe, Aalrutte
keine 40 cm
Schleie
Tinca tinca
1. Mai – 30. Juni 26 cm
Zander
Sander lucioperca
15. Februar – 30. April 50 cm
Äsche
Thymallus thymallus
1. Januar – 30. April 35 cm
Schein & Erlaubnis

Fischereischein, Angelschein, Angelkarte - was ist was?

Drei Wörter, die oft durcheinandergehen: Der Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein, ist dein persönlicher Nachweis nach der Fischerprüfung, ausgestellt von der Gemeinde. Die Angelkarte ist der Erlaubnisschein des Gewässerberechtigten für eine bestimmte Strecke, bei uns die Strecke 7 oder die Drei-Strecken-Karte. Ans Wasser gehören immer beide, der Fischereischein als Grundberechtigung und die Angelkarte für den konkreten Abschnitt.

Grundlagen zum Fischereischein

Wer eigenständig angelt, braucht einen gültigen Fischereischein und einen Erlaubnisschein für das Gewässer sowie den Nachweis der Fischereiabgabe. Die Prüfung umfasst Fisch- und Gewässerkunde, Hege, Gerätekunde und das einschlägige Recht.

  • Fischerprüfung ab 12 Jahren; eigener Fischereischein (auf Lebenszeit) ab 14 Jahren.
  • Seit 1.1.2025 kein Jugendfischereischein mehr: ab 7 bis 18 Jahren nur in verantwortlicher Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein, ein Erlaubnisschein bleibt nötig.
  • Höchstens zwei Handangeln, kein lebender Köderfisch; Fische tierschutzgerecht behandeln (betäuben, dann töten).

Ohne Wohnsitz in Deutschland: angeln im Urlaub

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, bekommt in Bayern einen Fischereischein ohne Fischerprüfung. Die Gemeinde stellt ihn auf Selbstauskunft aus, derzeit für rund 22,50 € im Jahr, gültig in frei wählbaren Zeiträumen bis zu insgesamt drei Monaten. Damit und mit einer unserer Gastkarten kannst du an der Saale angeln, ideal für Camping- und Kurgäste im Saaletal. Wer dagegen in Deutschland wohnt, legt zuerst die Fischerprüfung ab.

Ohne Schein? Der ehrliche Weg ist einfacher

Ganz ohne Papiere wird es schnell teuer: Angeln ohne Fischereischein gilt als Ordnungswidrigkeit, ohne Erlaubnisschein sogar als Fischwilderei, also als Straftat. Der ehrliche Weg ist unkompliziert und günstig, ein gültiger Fischereischein und dazu eine unserer Gastkarten ab 8 € am Tag, und du bist sauber unterwegs. Bei Fragen zur richtigen Karte melde dich einfach bei uns.

Bayerisches Fischereirecht

Die Volltexte sind amtliche Werke und frei verfügbar:

Die Schonzeit je Art zeigt auch das Schonzeit-Band jedes Steckbriefs unter Fische der Saale; welche Karte du brauchst, steht unter Angelkarten & Preise.

Stand der ausgewerteten Quellen: BayFiG/AVBayFiG 2024/2025. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.